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VGH Bayern, 13.04.1989 - 13 A 87.00420 |
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Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Abwägung; Abwägungsausfall; Abwägungsdefizit; Abwägungsfehleinschätzung
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- BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76
Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte …
Auszug aus VGH Bayern, 13.04.1989 - 13 A 87.00420
Ergibt diese Prüfung, daß kein Ermessensfehler vorliegt, der Teilnehmer demnach dem Gesetz entsprechend abgefunden ist, so steht dem Gericht auch im Rahmen seines Prüfungsauftrags nach § 146 Nr. 2 FlurbG nicht die Befugnis zu, eine seines Erachtens zweckmäßigere Abfindung anzuordnen (BVerwGE 57, 192 = RzF - 7 - zu § 146 Nr. 2 FlurbG).
- OVG Niedersachsen, 23.07.1996 - 15 K 6204/93
Flurbereinigung: Rechtsanspr. auf fehlerfreie Abwägung; Abfindung, wertgleiche; …
Der erkennende Senat teilt die Auffassung des VGH München (Urt. v. 13.4.1989 - 13 A 87.00420 - RzF § 44 II S. 178.1), wonach Gegenstand der gerichtlichen Prüfung die Landabfindung eines Teilnehmers im Flurbereinigungsplan das Ergebnis eines Abwägungsvorganges ist, der die in § 44 FlurbG aufgestellten Planungsgrundsätze zu beachten hat und bei dem auch die in §§ 1, 37 FlurbG normierten privaten und öffentlichen Interessen nicht außer acht gelassen werden dürfen (…vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.4.1984 -7 S 124/82 - AgrarR 1985, 122).