Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.04.1989 - 13 A 87.00420   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,36764
VGH Bayern, 13.04.1989 - 13 A 87.00420 (https://dejure.org/1989,36764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.1989 - 13 A 87.00420 (https://dejure.org/1989,36764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 1989 - 13 A 87.00420 (https://dejure.org/1989,36764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,36764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Abwägung; Abwägungsausfall; Abwägungsdefizit; Abwägungsfehleinschätzung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.1989 - 13 A 87.00420
    Ergibt diese Prüfung, daß kein Ermessensfehler vorliegt, der Teilnehmer demnach dem Gesetz entsprechend abgefunden ist, so steht dem Gericht auch im Rahmen seines Prüfungsauftrags nach § 146 Nr. 2 FlurbG nicht die Befugnis zu, eine seines Erachtens zweckmäßigere Abfindung anzuordnen (BVerwGE 57, 192 = RzF - 7 - zu § 146 Nr. 2 FlurbG).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.1996 - 15 K 6204/93

    Flurbereinigung: Rechtsanspr. auf fehlerfreie Abwägung; Abfindung, wertgleiche;

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung des VGH München (Urt. v. 13.4.1989 - 13 A 87.00420 - RzF § 44 II S. 178.1), wonach Gegenstand der gerichtlichen Prüfung die Landabfindung eines Teilnehmers im Flurbereinigungsplan das Ergebnis eines Abwägungsvorganges ist, der die in § 44 FlurbG aufgestellten Planungsgrundsätze zu beachten hat und bei dem auch die in §§ 1, 37 FlurbG normierten privaten und öffentlichen Interessen nicht außer acht gelassen werden dürfen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.4.1984 -7 S 124/82 - AgrarR 1985, 122).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht